Zu Beginn des auf den Leistungsmonat folgenden Monats.
Als Pflegedienst rechnen wir monatlich ab, und zwar immer nach Ablauf eines Kalendermonats. Rechnungsgrundlage sind die Leistungsnachweise, die von Ihnen zum Ende des Leistungsmonats unterschrieben werden. Die Bezahlung eines, von Ihnen zu entrichtenden, Betrages, erfolgt ganz bequem über eine zuvor erteilte Einzugsermächtigung, wenn Sie dies wünschen.