Begriffe im Pflegealltag

Pflege-Wiki

Muss ich dem Pflegedienst immer einen Schlüssel aushändigen?

Nein, natürlich nicht!

Die meisten Kundinnen und Kunden händigen uns jedoch einen Haustür- bzw. Wohnungsschlüssel aus. Auch für dringende Notfälle ist dies sinnvoll und im Hausnotrufbereich zwingende Voraussetzung. Wir betreten die Wohnung, je nach Ihren Wünschen, erst nach mehrmaligem Klingeln und setzen dann erst den Wohnungsschlüssel ein. Um unsere Planung und unseren täglichen Aufwand zu erleichtern, ist es sinnvoll, wenn wir von unseren Kundinnen und Kunden, bei denen täglich mehrere Einsätze erfolgen, mindestens zwei Schlüssel bekommen. Diese werden bei uns sicher und anonymisiert verwahrt.

Wann erhalte ich die Rechnungen des Pflegedienstes?

Zu Beginn des auf den Leistungsmonat folgenden Monats.

Als Pflegedienst rechnen wir monatlich ab, und zwar immer nach Ablauf eines Kalendermonats. Rechnungsgrundlage sind die Leistungsnachweise, die bei Ihnen in der Dokumentationsmappe aufbewahrt werden. Die Bezahlung eines, von Ihnen zu entrichtenden, Betrages, erfolgt ganz bequem über eine zuvor erteilte Einzugsermächtigung, wenn Sie dies wünschen.

Was bezeichnet der Begriff Behandlungs­pflege?

Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt.

Hierzu gehören z. B. Tätigkeiten wie Gabe von Medikamenten, Richten von Medikament-Wochendosetten, Wechseln von Wundverbänden*, Verabreichungen von Injektionen (z. B. Heparin oder, Insulin), An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden.

Hierüber stellt Ihr ärztliches Fachpersonal eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, die durch den Pflegedienst bei der Krankenversicherung zur Genehmigung eingereicht werden muss. Aus der Diagnose auf der Verordnung häuslicher Krankenpflege muss sich die zu erbringende Tätigkeit ergeben, sodass die Krankenversicherung nachvollziehen kann, warum Sie die betreffende medizinische Leistung nicht selbst durchführen können.

*Für die Versorgung besonderer Wunden, für den Wechsel von Verbänden z. B. chronischer Wunden oder die Portversorgung verfügen wir über speziell ausgebildetes Personal, das eine professionelle Wundversorgung sicherstellt.

Was bezeichnet der Begriff Entlastungsbetrag?

Sobald Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 eingraduiert worden sind, bezuschusst die Pflegekasse Dienstleistungen, die zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung der Pflegepersonen gedacht sind. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um: Erstens Betreuungsangebote mit abwechslungsreichen Aktivitäten in Gruppen- und Einzelbetreuungsstunden, die sich direkt an die Pflegebedürftigen richten. Zweitens um Angebote zur Entlastung der Pflegepersonen. Und drittens um Leistungen zur Entlastung im Alltag, die sowohl Pflegebedürftigen als auch Pflegepersonen zugutekommen, wie z.B. Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder Alltagshilfen im Sinne von Botengängen. Nur in Pflegegrad 1 können auch körperbezogene Pflegemaßnahmen über den Entlastungsbetrag teilfinanziert werden. Die Höhe der Bezuschussung ist auf einen festen Monatsbetrag gedeckelt. Jedoch kann dieser angespart und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt eingesetzt werden, wobei Verfallfristen zu beachten sind. Zudem kann ab Pflegegrad 2 der Entlastungsbetrag mit bis zu 40% aus dem Sachleistungsanspruch aufgestockt werden. Dies kann beispielsweise bei einer dementiellen Erkrankung im Anfangsstadium sinnig sein, wenn weniger körperbezogene Pflege, dafür aber mehr Unterstützung im Alltag benötigt werden sollte.

Was bezeichnet der Begriff Hilfen bei der Haus­halts­führ­ung?

Tätigkeiten, die der Planung und Organisation von administrativen Belangen dienen.

Hierunter fallen z. B. die Organisation von Essendiensten , Hilfe bei dem Ausfüllen von Formularen oder auch die Besorgung von Medikamenten bei Ihrer Apotheke.

Was bezeichnet der Begriff körper­bezogene Pflege­maß­nahmen?

Tätigkeiten, die eine nichtmedizinische Hilfestellung darstellen.

Hierunter fallen Leistungen, die Sie in den Bereichen der Selbstversorgung und der Mobilität unterstützen. Je nach Bedarf helfen wir Ihnen bei der Körperpflege und bei Toilettengängen, beim An- und Auskleiden sowie beim Essen und Trinken. Wir unterstützen Sie in Ihrer Mobilität vom Aufstehen aus dem Bett bis hin zum Treppensteigen.

Was bezeichnet der Begriff Kranken­haus­vermeidungs­pflege?

Das Erbringen von pflegerischen und medizinischen und / oder hauswirtschaftlichen Leistungen zur Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes.

Hierbei handelt es sich in der Regel um eine kombinierte Erbringung aus körperbezogenen Pflegemaßnahmen, wie Hilfe bei der Körperpflege und mindestens einer weiteren medizinischen Leistung, wie die Gabe von Medikamenten. In Ausnahmefällen kann jedoch die medizinische Leistung entbehrlich sein. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist immer optional und vom Leistungsumfang auf die allernötigsten Verrichtungen im Haushalt beschränkt.

Sofern Ihr behandelndes ärztliches Fachpersonal eine Notwendigkeit zur Erbringung der Krankenhausvermeidungspflege sieht, stellt es eine Verordnung hierüber aus, die durch den Pflegedienst bei Ihrer Krankenversicherung zur Genehmigung eingereicht werden muss. Laut Gesetz besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme in der Regel für vier Wochen. Nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt die Krankenkasse für einen längeren Zeitraum.

Als Voraussetzungen, die die Notwendigkeit dieser Leistung begründen, können definiert werden: Es muss eine akute, behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegen, die einen Krankenhausaufenthalt gebietet. Dieser ist jedoch aktuell nicht leistbar, weil zum Beispiel keine Betten mehr zur Verfügung stehen. Gleichzeit ist es notwendig, dass keine andere im Haushalt lebende Person, sofern überhaupt vorhanden, die notwendigen Leistungen durchführen kann.

Was bezeichnet der Begriff pflegerische Be­treu­ungs­maß­namen?

Tätigkeiten, die der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur sowie dem Fortführen sozialer Kontakte dienen.

Hierbei handelt es sich um Unterstützungsleistungen, wie z. B. Beschäftigungsmöglichkeiten, Unterstützung bei Ihren Hobbies, gemeinsam spazieren gehen oder ein offenes Ohr schenken. Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Handlung, sondern aus dem einfachen Dasein – Anwesenheit als emotionale Sicherheit oder auch zur Vermeidung einer Selbst- oder Fremdgefährdung.

Was bezeichnet der Begriff Ver­hin­derungs­pflege?

Die gesetzlich verankerte Kostenübernahme pflegerischer, betreuerischer und hauswirtschaftlicher Leistungen, insofern die eigentliche Pflegeperson an deren Durchführung wegen Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen gehindert sein sollte.

Im Rahmen dieser Pflegeversicherungsleistung soll der Ausfall einer Pflegeperson zusätzlich finanziell kompensiert werden können. D.h. es handelt sich um eine weitere monetäre Unterstützung, die nicht mit der eigentlichen Finanzierung des Pflegearrangement gekoppelt ist. Nicht jede pflegebedürftige Person kann von der Verhinderungspflege profitieren. Die augenscheinlichste Anspruchsvoraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person eine oder mehrere Pflegepersonen in ihr Pflegearrangement eingebunden hat. Bezieht also jemand ausschließlich Pflegesachleistungen, kann keine Verhinderungspflege beansprucht werden, da niemand verhindert sein kann. Zudem muss die pflegebedürftige Person von Gesetzes wegen, mind. in den Pflegegrad 2 eingraduiert worden und seit mind. 6 Monaten pflegebedürftig sein. Der finanzielle Anspruch aus der Verhinderungspflege ist sowohl betragsmäßig als auch zeitlich begrenzt. Die genauen Grenzen hängen davon ab, ob die Verhinderung der Pflegeperson tageweise oder stundenweise vorliegt und, ob weitere Mittel der Pflegeversicherung aus dem Bereich der sog. Kurzzeitpflege eingesetzt werden sollen.

Was ist das Gemeinsam Konzept?

Unser standardisiertes und zugleich individuelles Dienstleistungserlebnis.

Vor Beginn unserer Einsätze führen wir grundsätzlich bei einem Erstbesuch bei Ihnen Zuhause oder im Krankenhaus ein Aufnahmegespräch, um Sie kennenzulernen und die wichtigsten Informationen über Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erhalten. Wir sprechen hierbei u. a. die Tätigkeiten ab, die wir bei Ihnen erbringen dürfen, sowie den zeitlichen Rahmen. Zudem beraten wir Sie z.B. über Pflegehilfsmittel, die wir für Sie beschaffen können.

Im Anschluss an das Erstgespräch erhalten Sie von uns einen Pflegevertrag, der die Bürokratie regelt und von Ihnen ohne Kündigungsfrist beendet werden kann. Zudem erhalten Sie eine monatsbasierte Preiskalkulation. Darin führen wir genau auf, welche Leistungen wir zusammen als notwendig und wünschenswert vereinbart haben und in welchem Rhythmus wir diese erbringen sollen. So erhalten Sie einen Überblick über die von der Pflegekasse übernommenen Summe und den von Ihnen zu bezahlenden Betrag. Die vereinbarten Leistungen sind natürlich jederzeit änderbar.

Erfreuen Sie sich mit uns als Ihrem Wegbegleiter in der Pflege!

Sollten sich Ihre Wünsche und Bedürfnisse ändern, so lassen wir Sie natürlich nicht allein. Sei es aufgrund eines veränderten gesundheitlichen Zustandes, der einen modifizierten Unterstützungsbedarf erfordert oder aufgrund dessen, dass Sie sich weitere Leistungen von uns wünschen, so werden wir bei einem Folgebesuch klären, wie unsere Pflege oder Betreuung entsprechend anzupassen ist. Ferner gibt es in einem festen Turnus Pflegevisiten, die regelmäßig durchgeführt werden, um die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen und den Pflegeprozess und seine Optimierungsmöglichkeiten dabei stets im Auge zu behalten.

Was ist die Pflege­doku­menta­tion?

Informationsgrundlage für die Pflegenden und Nachweis über die Tätigkeiten des Pflegedienstes.

Die Pflegedokumentation oder auch kurz „Doku-Mappe“ ist unser Nachweis für die erbrachten Leistungen und dient als Grundlage unserer Abrechnung. Sie kann Informationen zu der Pflegesituation erhalten. Da wir jedoch für eine möglichst optimale Dienstleistungserfahrung fast ausschließlich digital dokumentieren, nimmt der Umfang der Mappe stetig ab. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch alle Dokumente in schriftlicher Form zusammen, die wir über das Pflegearrangement vorhalten. Die Pflegedokumentationsmappe liegt bei Ihnen zu Hause, verbleibt aber im Eigentum des Pflegedienstes und muss uns nach Beendigung des Vertrages wieder ausgehändigt werden.

Was ist, wenn ich einen Termin zu einem Einsatz­zeit­punkt meines Pflege­dienstes habe?

Lassen Sie uns bei planbaren Vorkommnissen partnerschaftlich umgehen!

Selbstverständlich wissen wir, dass Sie neben den Besuchen des Pflegedienstes auch andere Termine wie z. B. Arztbesuche, Fußpflege oder Friseurtermine wahrnehmen müssen. Sie tun uns einen großen Gefallen, wenn Sie unsere Besuche (die ja zu vereinbarten Zeiten stattfinden) bei Ihrer sonstigen Terminplanung berücksichtigen. Sollte dies nicht möglich sein, planen wir unsere Einsätze gerne nach Rücksprache mit Ihnen, erneut.

Was kann ich vom Haus­wirt­schafts­service eines Pflege­dienstes erwarten?

Unterstützung auch bei nicht körperbezogenen Pflegemaßnahmen.

Zur häuslichen Pflegehilfe gehören auch Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung. Gerne helfen wir Ihnen z. B. bei Einkäufen, beim Reinigen und Lüften der Wohnung, Geschirrspülen oder Müll hinaustragen. Beachten Sie dabei bitte, dass wir im Rahmen der Pflegeversicherung zwar Ihre Wohnung sauber und ordentlich gereinigt halten können aber keinen allumfassenden Putzdienst anbieten dürfen.

Was mache ich, wenn ich meine Versorgung unterbrechen möchte?

Kein Problem! Unsere Versorgung ruht.

Unterbrechungen in unserer Versorgung können zum Beispiel durch Ihren Urlaub oder einen Krankenhausaufenthalt vorkommen. In diesen Fällen ruht unser Pflegevertrag und wir setzen mit den Leistungen aus. Sofern möglich und planbar, denken Sie bitte daran uns rechtzeitig über den Beginn und das Ender der Unterbrechung zu informieren. Gerne können Sie dazu auch unsere 24-h Rufbereitschaft bzw. unsere digitalen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

Was passiert, wenn meine ver­ordnete Behand­lungs­pflege ab­gelehnt wurde?

Gerne unterstützen wir Sie auch in solchen Fällen im Rahmen unserer Möglichkeiten.

In seltenen Fällen kann es durch Ihre Krankenkasse zu einer Ablehnung einer Leistung kommen, die in einer Verordnung häuslicher Krankenpflege enthalten war. Gerne sind wir Ihnen auch in dieser Situation ein guter Wegbegleiter und helfen Ihnen, einen Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen. Sollte jedoch auch ein Widerspruch erfolglos bleiben, sind wir gehalten, Ihnen die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wir werden hier aber in jedem Fall die Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.

Was sollte ich beachten, wenn ich nicht zuhause bin?

Wir benötigen Ihre Hilfe: Bitte sagen Sie immer rechtzeitig ab.

Unsere tägliche Tourenplanung stellt einen großen zeitlichen und logistischen Aufwand dar. Daher legen wir sehr viel Wert darauf, Sie zu den vereinbarten Zeiten auch anzutreffen. Legen Sie bitte, wenn möglich, Ihre Termine um unsere geplanten Einsätze herum. Sollten Sie dennoch verhindert sein, so ist das kein Problem! Sagen Sie einfach bis 14 Uhr des Vortages bzw. des Freitages vor dem Wochenende in unserem Büro Ihren Einsatz ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht stattgefundene aber geplante Einsätze, Ihnen gegenüber anteilig berechnet werden können.

Wie ist Gemeinsam erreichbar?

Rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres! Persönlich und digital!

Unsere Verwaltung ist werktags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende nutzen Sie bitte die Notfallnummer, bei der sich unser Bereitschaftsdienst melden wird. Da sich unser Bereitschaftsdienst nicht im Büro befindet, sondern den Dienst nach oder während seiner regulären Arbeitszeit leistet, möchten wir Sie bitten, diesen ausschließlich in pflegerischen Notfällen zu kontaktieren. In medizinischen Notfällen rufen Sie bitte sofort die 112 an. Alternativ stehen wir Ihnen jederzeit digital per E-Mai oder die Beratungsformulare unserer Website zur Verfügung. Zusätzlich können Sie online auch Terminvereinbarungen tätigen. Nutzen Sie auch darüber hinaus unsere Kontaktmöglichkeiten über die Sozialen Medien und unsere Beratung per Video-Chat.

Wie kann ich mich beschweren?

Wir leben ein hervorragendes Beschwerdemanagement!

Im Leben läuft nicht alles rund! Wenn es Anlass zu einer Beschwerde geben sollte, scheuen Sie sich bitte nicht, uns diese vorzutragen. Wir leben eine offene Gesprächskultur und sehen konstruktive Kritik als Anlass, uns zu verbessern. Sprechen Sie unser Personal gerne auf unseren Feedbackbogen an, nutzen Sie alle unsere Kommunikationswege oder schicken Sie uns anonym die Meinungskarte der Dokumentationsmappe für ein kurzes Statement. Auch Lob ist gerne willkommen!

Wie lange dauert ein Einsatz des Pflegedienstes?

Dies hängt von der Art und dem Umfang der gebuchten Leistungen ab. Auch feste Zeitbuchungen sind möglich.

Die Dauer unserer Einsätze richtet sich immer nach Art und Umfang der gebuchten Leistungen. Natürlich müssen wir als Dienstleister im Gesundheitswesen auch wirtschaftlich denken, aber die eingeplanten Zeiten reichen immer aus, um eine hochqualifizierte Pflege zu erbringen, bei der auch ein persönliches Wort gesprochen wird. Als Alternative können Sie unser Personal auch stundenweise buchen.

Wie pünktlich erfolgt mein Besuch von Ihnen?

Immer im Rahmen eines mit Ihnen zusammen festgelegten Zeitfensters.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in der ambulanten Versorgung immer zu verkehrs-, notfall- und zwischenfallbedingten Abweichungen von den vereinbarten Zeiten von plus / minus 30 Minuten kommen kann. Mal kann die Straße gesperrt sein, mal benötigt jemand vor Ihnen mehr Zeit als üblich, weil es ihm nicht gut geht. Sollte dies für unser Personal absehbar sein, so werden Sie über die Verzögerung selbstverständlich rechtzeitig telefonisch informiert.